Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber und Bewerber finden Sie nachfolgend getrennt aufgeführt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Arbeitssuchende
Ortenau Jobservice
Inhaber: Arnold Gross
Ludwigstrasse 1- 77694 Kehl
E-Mail: info@ortenau-jobservice.de
Web: www.ortenau-jobservice.de
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen Ortenau Jobservice (nachfolgend „Vermittler“) und arbeitsuchenden Personen (nachfolgend „Bewerber“), die Leistungen der privaten Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen.
§2 Art der Dienstleistung
Der Vermittler erbringt ausschließlich Leistungen der Direktvermittlung in feste Arbeitsverhältnisse.
Eine Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§3 Zustandekommen des Vertrags
Ein Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald der Bewerber den Vermittlungsvertrag unterzeichnet oder die Vermittlungsleistung nach ausdrücklicher Zustimmung (z. B. per E-Mail oder Textform) in Anspruch nimmt und die Zusammenarbeit wünscht.
Eine gesonderte Bestätigung durch den Vermittler ist nicht zwingend erforderlich.
§4 Pflichten des Vermittlers
- Der Vermittler bemüht sich, den Bewerber nach bestem Wissen und Gewissen geeigneten Arbeitgebern vorzustellen.
- Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung oder ein konkretes Arbeitsverhältnis besteht nicht.
- Der Vermittler schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg.
§5 Pflichten des Bewerbers
- Der Bewerber verpflichtet sich, alle für die Vermittlung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
- Änderungen der persönlichen Daten oder der beruflichen Situation sind dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen.
- Der Bewerber informiert den Vermittler umgehend über eine erfolgreiche Einstellung.
- Der Bewerber erklärt sich bereit, den Vermittler über eine direkte Kontaktaufnahme oder eine erfolgreiche Einstellung bei einem durch den Vermittler vorgeschlagenen Arbeitgeber zu informieren.
Der Bewerber verpflichtet sich ferner, dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen, wenn mit einem vom Vermittler vorgeschlagenen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, und auf Anforderung eine schriftliche Vermittlungsbestätigung zu unterzeichnen.
Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis erst nach Beendigung des Vertrags zustande kommt, sofern der Kontakt auf die Tätigkeit des Vermittlers zurückzuführen ist.
§6 Vergütung
Die Arbeitsvermittlung ist für Bewerber grundsätzlich kostenfrei.
Für zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung oder Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen (z. B. Lebenslauf oder Anschreiben), können gesonderte Gebühren anfallen. Diese werden vorab transparent mitgeteilt.
§7 Datenschutz
Der Bewerber hat das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Arbeitsvermittlung.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an potenzielle Arbeitgeber erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung des Bewerbers.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Vermittlers, abrufbar unter: www.ortenau-jobservice.de/datenschutz
§8 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Annahme dieser AGB und läuft auf unbestimmte Zeit.
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (§ 126b BGB) kündigen.
Bereits begonnene Vermittlungsvorgänge bleiben hiervon unberührt.
§9 Haftung
Der Vermittler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für das Zustandekommen, den Inhalt oder den Verlauf eines Arbeitsverhältnisses wird nicht übernommen.
§10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Hinweis – Keine Erfolgsgarantie
Die Vermittlung stellt eine unterstützende Dienstleistung dar und ist nicht mit einer Jobzusage verbunden.
Die finale Einstellungsentscheidung trifft ausschließlich der jeweilige Arbeitgeber.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Arbeitgeber
Ortenau Jobservice
Inhaber: Arnold Gross
Ludwigstrasse 1- 77694 Kehl
E-Mail: info@ortenau-jobservice.de
Web: www.ortenau-jobservice.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Ortenau Jobservice, Inhaber: Arnold Gross (nachfolgend „Vermittler“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Arbeitgeber“) über die Vermittlung von Arbeitskräften in ein direktes Beschäftigungsverhältnis.
2. Vertragsgegenstand
Der Vermittler erbringt Dienstleistungen im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung. Gegenstand des Vertrages ist die gezielte Suche, Auswahl und Vorstellung geeigneter Bewerber*innen zur Besetzung offener Stellen beim Arbeitgeber.
Eine Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) findet ausdrücklich nicht statt.
3. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Vermittler kommt zustande durch:
– die schriftliche oder elektronische Beauftragung (z. B. durch Unterzeichnung eines Vermittlungsvertrages, Bestätigung per E-Mail oder Annahme eines Angebots), oder
– die ausdrückliche Anforderung und Entgegennahme von Bewerberprofilen nach vorheriger Kenntnis der Vermittlungsvergütung.
Mit Zustandekommen des Vertrages erkennt der Arbeitgeber diese AGB als verbindlich an.
4. Pflichten des Vermittlers
Der Vermittler verpflichtet sich, Bewerberprofile nach bestem Wissen und Gewissen auszuwählen und dem Arbeitgeber vorzustellen.
Eine Garantie für bestimmte Qualifikationen, Leistungen oder das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses wird nicht übernommen.
Die Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der vom Arbeitgeber mitgeteilten Anforderungen.
Als geeignet gelten auch Bewerber*innen, die das Anforderungsprofil nicht vollständig erfüllen, sich jedoch nach Einschätzung des Vermittlers für die Position eignen oder für einen Quereinstieg in Betracht kommen.
5. Pflichten des Arbeitgebers
- Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die vom Vermittler übermittelten Bewerberprofile ausschließlich zum Zweck der Besetzung der im Vermittlungsauftrag genannten Position zu verwenden. Ein Anspruch auf die Vorstellung einer bestimmten Anzahl von Bewerbern besteht nicht.
- Die durch den Vermittler vorgestellten Bewerberprofile werden dem Arbeitgeber in der Regel zunächst in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe vollständiger personenbezogener Kontaktdaten erfolgt erst nach Abstimmung mit dem Vermittler.
- Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Vermittler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen zu informieren, sobald es zu einem Vorstellungsgespräch, einer Probearbeit oder einer Einstellung eines durch den Vermittler vorgestellten Bewerbers kommt.
- Eine Umgehung der Vermittlungsleistung, insbesondere durch direkte Kontaktaufnahme oder Einstellung eines vorgestellten Bewerbers ohne Beteiligung des Vermittlers, ist unzulässig.
- Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Pflichten, insbesondere gegen das Umgehungsverbot, gilt die Vermittlung als erfolgreich im Sinne des Vertrages und die vereinbarte Vermittlungsgebühr wird fällig.
6. Vermittlungsvergütung
Bei erfolgreicher Vermittlung wird eine Vermittlungsgebühr fällig.
Die Höhe der Vermittlungsvergütung richtet sich nach der im jeweiligen Vermittlungsvertrag bzw. Vermittlungsauftrag (Fragebogen / Stellenprofil) vereinbarten Position, dem Qualifikationsniveau sowie der Art des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Minijob, Teilzeit oder Vollzeit).
Die Vermittlungsvergütung fällt für jede einzelne Einstellung eines durch den Vermittler vorgestellten Bewerbers gesondert an, unabhängig von Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses.
Die Vermittlungsgebühr wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Bewerber, spätestens jedoch mit tatsächlichem Arbeitsantritt fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
Auf die Vergütung wird zusätzlich die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.
7. Nachträgliche Anstellung
Wird ein dem Arbeitgeber durch den Vermittler vorgestellter Bewerber innerhalb von 36 Monaten nach der erstmaligen Übermittlung seiner Daten beim Arbeitgeber oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen eingestellt oder in sonstiger Weise beschäftigt, gilt dies als erfolgreiche Vermittlung im Sinne des Vermittlungsvertrages. Dies gilt auch dann, wenn die Einstellung oder Beschäftigung über Dritte, verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Kooperationspartner oder sonstige wirtschaftlich oder organisatorisch verbundene Einheiten erfolgt.
In diesem Fall wird die im Vermittlungsvertrag vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe fällig, unabhängig davon, ob die
Einstellung unmittelbar nach der Vorstellung oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Als Vorstellung im Sinne dieser AGB gilt bereits die erstmalige Übermittlung von Bewerberdaten oder Profilinformationen per E-Mail, digitaler Plattform oder in sonstiger Textform durch den Vermittler.
8. Datenschutz
Die Weitergabe personenbezogener Bewerberdaten erfolgt ausschließlich mit Einwilligung des Bewerbers.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum vereinbarten Zweck zu verwenden.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Vermittlers, abrufbar unter: www.ortenau-jobservice.de/datenschutz
9. Haftung
Der Vermittler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für das Zustandekommen, die Dauer oder die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses wird nicht übernommen.
10. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermittlers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11. Hinweis zur Vermittlung – Keine Erfolgsgarantie
Der Ortenau Jobservice unterstützt Arbeitgeber bei der Suche nach geeigneten Bewerber*innen mit größter Sorgfalt und Engagement.
Eine Garantie für eine erfolgreiche Stellenbesetzung oder die Dauer eines Arbeitsverhältnisses kann jedoch nicht übernommen werden.
Die Entscheidung über eine Einstellung liegt ausschließlich beim Arbeitgeber und dem jeweiligen Bewerber.
